Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge

Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2024 um 10:26

Über die eigene Endlichkeit denkt niemand gerne nach. Viel zu schön sind die Freuden, die das Leben bieten kann. Dennoch haben viele, vor allem ältere Menschen, das Gefühl, es sei ein Feld noch unbestellt, wenn nicht auch die letzte Sache, das hohe Alter und das Sterben abgesichert seien.
Kein schlechter Gedanke! Denn eine rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung auch für diejenigen möglich, die in eine Lebenssituation geraten, in der sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit den vier Bausteinen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und einer Bestattungsvorsorge beim Beerdigungsinstitut de Schutter kann man schon vorher vorausschauend für alle Eventualitäten vorbeugen und vorentscheiden.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge
Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person (Vollmachtgeber), eine andere Person (Bevollmächtigter) zu bestimmen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtlich bindende Entscheidungen treffen darf. Dies umfasst finanzielle, gesundheitliche und organisatorische Belange. Sie können auch online ganz einfach eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese müssen Sie anschließend nur ausdrucken und unterschreiben.

Vorteile:

  • Vermeidung eines gerichtlich bestellten Betreuers
  • Flexibilität bei der Bestimmung der bevollmächtigten Person
  • Umfassende Regelungsmöglichkeit der eigenen Angelegenheiten

Wichtige Aspekte:

  • Schriftform erforderlich
  • Klare und präzise Formulierung der Befugnisse
  • Notarielle Beglaubigung wird empfohlen, um die Akzeptanz bei Behörden und Banken zu erhöhen

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wer im Falle einer rechtlichen Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Dies bedeutet, dass das Gericht im Bedarfsfall den gewünschten Betreuer bestellt, der dann rechtlich bindende Entscheidungen für die betroffene Person treffen kann. Die Betreuungsverfügung ermöglicht es, die eigene Betreuung vorausschauend zu regeln, sodass persönliche Wünsche und Vertrauenspersonen berücksichtigt werden. Sie bietet auch die Möglichkeit, bestimmte Personen von der Betreuung auszuschließen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die eigenen Interessen und Vorstellungen auch dann gewahrt bleiben, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Vorteile:

  • Sicherstellung, dass eine Vertrauensperson zum Betreuer ernannt wird
  • Möglichkeit, bestimmte Personen als Betreuer auszuschließen
  • Klare Anleitung für das Gericht zur Berücksichtigung der persönlichen Wünsche

Wichtige Aspekte:

  • Schriftform erforderlich
  • Regelmäßige Aktualisierung empfohlen, um sicherzustellen, dass die Angaben aktuell sind

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Diese Verfügung tritt in Kraft, wenn die Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbstständig über ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. In der Patientenverfügung können spezifische Anweisungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung und anderen medizinischen Eingriffen am Lebensende gegeben werden. Ziel der Patientenverfügung ist es, die Selbstbestimmung der Person zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die medizinische Behandlung den persönlichen Wünschen und Wertvorstellungen entspricht.

Vorteile:

  • Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen
  • Entlastung der Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen
  • Vermeidung unerwünschter medizinischer Maßnahmen

Wichtige Aspekte:

  • Detaillierte und klare Formulierung der Wünsche
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
  • Beratung durch einen Arzt zur Sicherstellung der medizinischen Machbarkeit und Klarheit

Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge umfasst alle Regelungen und Maßnahmen, die eine Person bezüglich ihrer eigenen Bestattung trifft, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden. Dies kann die Wahl der Bestattungsart (z.B. Erd-, Feuer- oder Seebestattung), die Gestaltung der Trauerfeier, die Auswahl eines Grabes sowie die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten beinhalten. Durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags mit einem Bestattungsunternehmen oder einer Sterbegeldversicherung können organisatorische und finanzielle Belastungen für die Angehörigen reduziert werden. Die schriftliche Festlegung der Bestattungswünsche gewährleistet, dass die eigenen Vorstellungen zur letzten Ruhestätte eingehalten werden und schafft gleichzeitig Klarheit und Sicherheit für die Hinterbliebenen.

Vorteile:

  • Sicherstellung, dass die eigenen Wünsche bezüglich der Bestattung respektiert werden
  • Entlastung der Angehörigen von organisatorischen und finanziellen Belastungen
  • Möglichkeit der Vorsorgefinanzierung durch Bestattungsvorsorgeverträge oder Sterbegeldversicherungen

Wichtige Aspekte:

  • Schriftliche Festlegung der Bestattungswünsche
  • Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags mit einem Bestattungsunternehmen
  • Finanzielle Absicherung durch entsprechende Versicherungen oder Sparverträge

Zum Schluss

Unbelastet von einem aktuellen Sterbefall ist das persönliche Gespräch im Beerdigungsinstitut de Schutter ein weiterer wichtiger Schritt für eine allumfassende Vorsorge. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf für eine Terminvereinbarung: 0631 37115-0
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und Kommentare zu unseren Beiträgen.

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