Urnengrab

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:42

Eine der wichtigen Entscheidungen nach dem Tod eines Angehörigen ist es, welche Grabart Sie als Hinterbliebene wählen. Aufgrund des mittlerweile großen Anteils an Feuerbestattungen fällt die Wahl häufig auf ein Urnengrab. Ein Urnengrab ist meist pflegeleichter und somit günstiger als ein klassisches Erdgrab. Es gibt jedoch auch hier verschiedene Möglichkeiten.

Unterschied Ruhezeit und Nutzungsdauer

Zwei Begriffe werden in diesem Zusammenhang häufig verwechselt: Ruhezeit, besser: Mindestruhezeit, und Nutzungsdauer. Die Mindestruhezeit ist der Zeitraum, in dem ein Grab nicht neu belegt werden darf, damit der Leichnam eine ausreichende Zeit zur Verwesung bekommt. Die Mindestruhezeit ist in Deutschland Ländersache.
Und so gilt in Rheinland-Pfalz:

„Die Mindestruhezeit beträgt nach § 3 der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes mindestens 15 Jahre. Nach dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz sind Leichen- und Aschenbeisetzungen grundsätzlich gleich zu behandeln.“

Christine Reis (https://www.kommunalbrevier.de)

Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, den Angehörige auf dem Friedhof für „ihr Grab“ bezahlen, um es nutzen zu dürfen. Wobei es hierbei nicht um Eigentum geht, sondern eher um eine Mietgebühr. Diese ist teilweise von Friedhof zu Friedhof, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das liegt auch an den jeweiligen Bodenverhältnissen vor Ort. In Kaiserslautern zum Beispiel beträgt die Nutzungsdauer 25 Jahre.

Wie lang ist die Ruhezeit bei einem Urnengrab?

Die Ruhezeit oder Ruhefrist für ein Urnengrab ist nicht einheitlich festgelegt. In der Regel ist sie jedoch kürzer als bei einem klassischen Erdgrab, bei dem die lange Zeit auf die Dauer des Verwesungsprozesses zurückzuführen ist.

Je nach Bundesland variiert die Ruhezeit bei Urnengräbern zwischen 10 und 25 Jahren. Die konkreten Ruhefristen werden von den jeweiligen Friedhofsverwaltungen festgelegt und können sich innerhalb einer Gemeinde von Friedhof zu Friedhof unterscheiden.

Welche Art von Urnengräbern gibt es?

Bei einem Urnengrab gibt es verschiedene Varianten, Sie können für sich und Ihre Liebsten entscheiden, welches für Sie am besten passt.

Urnenreihengrab

Hierbei handelt es sich um ein Grab von etwa 80×80 cm. Es ist ein kleines Einzelgrab und wird Ihnen von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Vorteile eines solchen Grabes sind vor allem die geringen Kosten und der geringere Aufwand bei der Pflege.

Als Nachteil lässt sich hier nennen, dass Sie keinen Einfluss darauf haben, wo das Grab liegt. Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Auch müssen Sie sich gegebenfalls nach bestimmten Vorgaben richten, was die Gestaltung des Grabes angeht. Wichtig: Sie können die Laufzeit bei einem Urnenreihengrab nicht verlängern. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab neu belegt.

Urnenwahlgrab

Wenn Sie sich für ein Urnenwahlgrab entscheiden, haben Sie deutlich mehr Freiheit bei der Gestaltung und bei der Wahl des Standortes. Denn Sie können aus verfügbaren Grabstellen auf dem Friedhof selbst auswählen, wo das Grab liegt. Auch ist es deutlich größer als ein Urnenreihengrab.

Vor allem eignet sich diese Art des Urnengrabes auch für ein Familiengrab, da hier mehrere Urnen beigesetzt werden können. Ein weiterer Vorteil ist: Sie können die Liegezeit bzw. das Nutzungsrecht des Grabs verlängern.

Urnenrasengrab

Sie können sich auch für ein sogenanntes Rasengrab entscheiden. Die Grabstelle liegt auf einer einheitlichen Rasenfläche. Zur Kennzeichnung kommt hier zumeist eine kleine Grabplatte zum Einsatz.

Diese Art des Urnengrabes eignet sich vor allem für Verstorbene, die keine Angehörigen haben oder deren Angehörige keine Zeit haben für eine Grabpflege. Die Friedhofsverwaltung kümmert sich um die Pflege der Rasenflächen.

Anonymes Urnengrab

Hierbei handelt es sich in der Regel um spezielle Areale auf dem Friedhof. Entweder um einheitlich bepflanzte und gestaltete größere Grabanlagen oder ebenfalls um Rasenflächen. Jedoch fällt hier schlichtweg die Kennzeichnung des Grabes weg. Für die Angehörigen ist nicht ersichtlich, wo genau die Grabstelle auf diesen Flächen liegt. Daher entfällt hier auch die Gestaltung des Grabes.

Es gibt oftmals einen zentralen Gedenkort auf dem Friedhof, z. B. ein Denkmal, an welchem die Angehörigen Blumen und Kerzen niederlegen können.

Gemeinschaftsgrab mit Pflege

Als weitere Möglichkeit gibt es noch die Entscheidung für ein Gemeinschaftsgrab. Auch hierbei handelt es sich um eine größere Grabanlage mit vielen Einzelgrabstellen. Allerdings mit Kennzeichnung mit den Namen des Verstorbenen.

Dies bietet sich vor allem für Personen an, die sich ein gepflegtes Grab für den Verstorbenen wünschen, jedoch selbst nicht in der Lage sind, sich darum zu kümmern. Das Pflegegrab wird von der Friedhofsverwaltung oder einer beauftragten Gärtnerei umsorgt und entlastet somit die Angehörigen.

Wie gestalte ich ein Urnengrab?

Bei der Gestaltung von einem Urnengrab haben Sie prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, hier kommt es vor allem darauf an, welche spezielle Grabart Sie gewählt haben.

Allgemein können Sie bei Reihen- und Wahlgräbern die Bepflanzung des Grabes selbst vornehmen oder eine Gärtnerei damit beauftragen. Neben der Bepflanzung können Sie das Grab individuell mit Grabschmuck und einem Grabmal gestalten. Als Grabmal bietet sich bei einem Urnengrab ein Grabstein, eine Urnenstele oder eine einfache Grabplatte an. Hierbei berät Sie aber jederzeit Ihr Bestatter.

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