Leichenschau

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:47

Eine Leichenschau beschreibt eine Untersuchung des Toten, durch diese wird der Tod offiziell festgestellt und dabei auch die Todesursache bestimmt. Es gibt verschiedene Arten der Leichenschau, die erste von ihnen wird aber bei jedem Verstorbenen durchgeführt.

Erste Leichenschau

Diese erste Untersuchung heißt auch äußere Leichenschau. Sie erfolgt an dem Ort, an dem der Verstorbene aufgefunden wurde. Die Vorgaben hierzu unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind im jeweiligen Bestattungsgesetz festgeschrieben. Neben der Feststellung des Todes und der Todesursache wird der Arzt auch versuchen, den Todeszeitpunkt möglichst genau zu ermitteln.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Leichenschau kann durch verschiedene Personen erfolgen. Prinzipiell kann diese Untersuchung jedoch von jedem Arzt durchgeführt werden, beispielsweise von Ihrem Hausarzt. Dieser stellt den Tod fest und stellt Ihnen den Totenschein aus.

Vor allem an Wochenenden und Feiertagen steht der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Vefügung, um die Leichenschau durchzuführen. Dazu können Sie jederzeit die 116117 wählen. Im Gegensatz zu den anderen Ärzten kann ein Notarzt jedoch in den meisten Fällen nur eine vorläufige Todesbescheinigung erstellen.

Durchführung der ersten Leichenschau

Sie erfolgt an dem Ort, an dem die Person verstorben ist. Der Leichenschauer wird den Verstorbenen sorgfältig untersuchen und nach den typischen Todeszeichen suchen, wie beispielsweise die Totenstarre oder Totenflecken.

Sollten bei einer Person erfolglos 30-minütige Reanimationsmaßnahmen durchgeführt worden sein, zählen diese ebenfalls als sicherer Indikator für den Tod einer Person. Die Ergebnisse der Untersuchung werden anschließend in die Todesbescheinigung eingetragen.

Was geschieht nach der ersten Untersuchung?

Nach erfolgter Leichenschau können Sie den Verstorbenen von einem Bestatter abholen lassen. Sollten Sie dies wünschen, findet gegebenenfalls noch eine Abschiednahme zu Hause statt. Dafür wird der Verstorbene zu einer Totenwache aufgebahrt. Sie und weitere Hinterbliebene können sich dann in Ruhe verabschieden.

Sollte der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache bestehen, sind Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu kontaktieren.

Zweite Leichenschau

Die zweite Leichenschau – auch Krematoriumsleichenschau genannt – erfolgt immer dann, wenn eine Einäscherung stattfinden soll. Diese Art der zweiten Untersuchung ist im Bestattungsgesetz niedergeschrieben und in allen Bundesländern Pflicht (in Bayern ab 01.01.2023). Sie wird durchgeführt, da nach der Einäscherung keine Möglichkeit mehr besteht, den Toten zu untersuchen.

Die Untersuchung wird von einem Arzt des Gesundheitsamtes, der Rechtsmedizin oder der Pathologie durchgeführt. Sie müssen diese nicht gesondert anordnen. Durch die zweite Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt. Im besten Falle bestätigt der untersuchende Arzt die zuerst festgestellte Todesursache. Damit ist der Verstorbene für die Feuerbestattung freigegeben. Treten jedoch Unstimmigkeiten auf, kann der Arzt die Kremation zunächst nicht genehmigen.

Innere Leichenschau

Es gibt noch eine dritte Art der Leichenschau, diese ist auch bekannt als Obduktion oder Autopsie. Diese wird jedoch von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene keines natürlichen Todes gestorben ist.

– – 
Sollten Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne: 
Rufen Sie uns einfach an (0631) 37115-0, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.