Kolumbarium

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:51

Wegen seiner optischen Ähnlichkeit zu einem Taubenschlag ist bereits seit der römischen Antike der Name Kolumbarium bekannt. Diese Beisetzungsart für Urnen reicht somit bereits bis in die frühzeitlichen Kulturen zurück. Kolumbarien sind Urnenwände und heutzutage auf vielen Friedhöfen zu finden.

Ein Kolumbarium – was ist das eigentlich?

Sicherlich ist es mittlerweile üblich, Urnen in der Erde beizusetzen. Dennoch haben sich im Laufe der Geschichte dafür auch überirdische Grabkammern etabliert. Bei ihnen kann es sich um Bauwerke oder simple Steinmauern handeln. Darüber hinaus gibt es auf einigen Friedhöfen auch sogenannte Urnenstelen. Das sind Säulen, die meist in kleinen Gruppen angeordnet sind und mehrere Nischen zur Aufnahme von Urnen besitzen.

Gleich ist all den Urnengräbern, dass sie kleine Nischen aufweisen, in die die Urne eingefügt wird. Anschließend wird das Urnengrab meist mit einer relative einfachen Steinplatte verschlossen.

Wie erfolgt die Beisetzung im Kolumbarium?

Die Beisetzung in einem Kolumbarium ähnelt jeder anderen Urnenbeisetzung. Der im Sarg befindliche Leichnam des Verstorbenen wird im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Kapsel angefüllt und versiegelt. Diese wird in eine Schmuckurne eingesetzt. Die Trauerfeier findet in einer Kirche, bei uns in unserer Trauerhalle in der Otto-Hahn-Straße oder direkt in der Trauerhalle eines Friedhofs statt. Entweder wird die Urne direkt im Anschluss an die Trauerfeier direkt im Kolumbarium beigesetzt, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Hierbei sind verschiede Möglichkeiten – entweder mit der gesamten Trauergemeinde oder nur mit den engsten Angehörigen – denkbar.

Je nach Friedhofsordnung kann es zulässig sein, kleinere Gegenstände wie etwa Briefe oder Fotos beizulegen. Dann wird die Nische vom Steinmetz verschlossen. Blumenkränzen oder ähnlichem Grabschmuck sind laut Friedhofssatzungen meist nicht erlaubt. Auch wenn man sie immer häufiger antrifft…

Nutzungsdauer Kolumbarium

Nicht alleine die Frage, ob Beigaben eingefügt werden dürfen, muss der jeweils gültigen Friedhofsordnung entnommen werden. Auch die weiteren Ge- und Verbote rund um das Urnengrab sind darin enthalten. Allgemein gilt, dass das Kolumbarium für eine Zeit von 20 Jahren erworben wird – dennoch sind hiervon Abweichungen und vor allem Verlängerungen möglich. So lautet es in der Friedhofssatzung der Stadt Kaiserslautern: „Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre. “.
Gerade bei Paaren kann es auch zulässig sein, größere Nischen innerhalb des Kolumbariums zu erwerben, in denen zwei Urnen aufbewahrt werden. In solchen Fällen lohnt es sich also, alle Optionen bei der Leitung des Friedhofs zu erfragen.

Worin liegen die Vorteile des Kolumbariums?

Die Nutzung des Kolumbariums gilt als recht einfache Form der Beisetzung. Denn hier gibt es kein Grab, das regelmäßig zu pflegen ist. Meist ist auch am Kolumbarium geduldet, ein wenig Grabschmuck abzulegen. Ein Recht darauf gibt es aber nicht. Hinterbliebenen haben den Vorteil einer auf 20 Jahre angelegten Ruhestätte, die keine besondere Zuwendung benötigt und die bereits beim Erwerb vergleichsweise preiswert ausfällt.

Fragen zu Urnenbeisetzungen und Kolumbarium?

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