Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 12:01
Geld in der Trauerkarte – was spricht für und was gegen diese Idee? Es ist durchaus üblich, den Hinterbliebenen einer verstorbenen Person mit der Trauerkarte einen gewissen Geldbetrag zu übersenden beziehungsweise persönlich zu überreichen. Ein Vorgehen, das zwar sinnvoll sein kann – das aber auch einige Tücken hat.
Ist das Geld zweckgebunden?
Geldbeträge, die mit Trauerkarten übersendet werden, sind gewiss keine Seltenheit. Meist wird diese Form der Anteilnahme von Personen genutzt, denen es aus terminlichen Gründen oder aufgrund großer Entfernung nicht möglich ist, den Hinterbliebenen persönlich ihr Beileid zu bekunden. Das Geld ist hier also im Regelfall gedacht, um einen Blumenstrauß, den Grabschmuck oder sonstige Ausgaben zu finanzieren. Wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten für karitative Zwecke eingesetzt hat, sind natürlich auch Spenden in diesem Sinne möglich. Übrigens sollte die Zweckbindung aus dem Anschreiben in der Karte hervorgehen – das Geld wird also nicht ohne weitere Erwähnung beigelegt.
Welche Geldbeträge werden verwendet?
Es gibt keine genaue Definition über die Höhe der Geldsumme, die übersandt wird. Handelt es sich hierbei aber um Auslagen für einen Blumenstrauß oder einen Trauerkranz, sollten 20 bis 50 Euro einen guten Wert darstellen. Darüber hinaus ist es entscheidend, wie nahe sich der Verstorbene und der Absender der Karte zu Lebzeiten gestanden haben. Unter engen Freunden oder sogar innerhalb der Familie sind deutlich höhere Beträge somit nicht unüblich. Zudem ist darauf zu achten, nicht allzu geizig zu wirken: Wer weniger als 10 Euro beilegen möchte, verzichtet lieber ganz – denn das könnte eher negativ aufgefasst werden.
Welche Vorteile besitzt das Geld in der Trauerkarte?
Schon beim Schreiben einer Trauerkarte werden viele Personen von Zweifeln geplagt: Sind diese wenigen Worte geeignet, um den Hinterbliebenen in der Stunde des Verlustes eines geliebten Menschen Mitgefühl zu vermitteln? Sicherlich wird auch Geld an sich kaum Trost und Kraft spenden können. Es lindert aber vielleicht kleinere Notlagen. Ebenso ist damit ein letzter Gruß an den Verstorbenen gerichtet, wenn der Absender auf seinen Namen einen Blumenstrauß auf das Grab legen lassen kann. Das Geld kann auch als Spende für einen sozialen oder kulturellen Zweck verwendet werden. Die reine Anteilnahme wird somit um einen guten Zweck ergänzt.
Kennt dieses Vorgehen auch Nachteile?
Demgegenüber bleibt festzuhalten, dass das Versenden von Bargeld keine sichere Sache ist. Normale Briefpost kann auf dem Weg zum Empfänger verloren gehen oder falsch zugestellt werden. Wer diesen Gefahren entgehen möchte, kann das Geld natürlich direkt an den Empfänger oder auf ein Spendenkonto überweisen, statt es der Trauerkarte beizulegen. Doch Vorsicht: Immer wieder erwähnen die Hinterbliebenen in der Traueranzeige, dass sie keinerlei Geldzahlungen wünschen. In solchen Fällen wäre es also ein Fehler, der geschriebenen Anteilnahme dennoch einen kleinen Betrag beizulegen.
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