Bestattungsverfügung

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:34

Der Gedanke an den eigenen Tod mag für viele Menschen erstmal unangenehm sein. Doch eine rechtzeitige Vorsorge für Ihre Bestattung kann Ihren Angehörigen in einer schweren Zeit der Trauer und des Verlustes eine große Last abnehmen. Eine Bestattungsverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Beisetzung festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihre individuellen Wünsche, Vorstellungen und Anweisungen für Ihre Bestattung festhalten können. Sie können darin Wünsche zur Art der Bestattung, zur Trauerfeier, zur Grabstätte, zur musikalischen Begleitung, zu Rednern und weiteren Bestandteilen einer Bestattung machen. Eine Bestattungsverfügung dient dazu, Ihren letzten Willen eindeutig zu formulieren und gibt Ihren Angehörigen klare Anhaltspunkte für die Organisation Ihrer Beisetzung.

Eine Bestattungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre Bestattung zu entscheiden. Sie können Ihre individuellen, religiösen oder kulturellen Vorstellungen sowie persönliche Wünsche in Bezug auf Ihre Beisetzung festlegen. 

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Belastung. In dieser Zeit müssen die Hinterbliebenen Entscheidungen treffen. Diese sind oft von Unsicherheit und Zweifeln begleitet. Eine solche Verfügung gibt Ihren Angehörigen klare Richtlinien, an denen diese sich orientieren können. Sie müssen sich nicht mit Unsicherheiten herumschlagen und können sich voll und ganz auf die Trauerbewältigung konzentrieren. Somit gehen Sie nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sondern Sie erleichtern Ihren Angehörigen auch die Aufgabe der Beisetzung.

Rechtliche Verbindlichkeit

Eine Bestattungsverfügung hat rechtliche Verbindlichkeit, sofern sie den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entspricht. Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, ist es ratsam, die Bestattungsverfügung in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen oder einem Rechtsanwalt zu erstellen. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Dadurch können potenzielle Unklarheiten vermieden und eine reibungslose Umsetzung Ihrer Wünsche gewährleistet werden.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Es ist wichtig, Ihre Bestattungsverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Veränderungen in Ihren Wünschen oder Lebensumständen können eine Anpassung erfordern. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattungsverfügung immer auf dem neuesten Stand ist. Sie können sich so sicher sein, dass Ihre Wünsche berücksichtigt und erfüllt werden.

Eine Bestattungsverfügung ist ein Akt der Fürsorge für Ihre Angehörigen und eine Möglichkeit, Ihren letzten Wunsch zu dokumentieren. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre Bestattung nachzudenken und Ihre Wünsche festzuhalten. Wir als Bestattungsunternehmen stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Bestattungsverfügung zu erstellen und sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden. 

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Sollten Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne: 
Rufen Sie uns einfach an (0631) 37115-0, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bestattungsverfügung

Zuletzt aktualisiert am 12. Februar 2023 um 10:58

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Bestattungsverfügung

Erfahrungsgemäß befinden sich Angehörige bei Eintritt eines Sterbefalls in einer mehr oder weniger großen Stress-Situation. Innerhalb kurzer Zeit und innerhalb bestimmter Fristen müssen sie zahlreiche Entscheidung treffen: Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Davon abhängig die Auswahl von Sarg und/oder Urne. Wie soll die Trauerfeier und Beisetzung gestaltet werden?

Vielleicht haben Sie für sich sogar schon eine Vorstellung davon, was mit Ihren sterblichen Überresten nach Ihrem Tod geschehen soll. Dann sollten Sie einmal über eine Bestattungsverfügung nachdenken.

Inhalt der Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung hält den Willen eines Menschen fest – insbesondere seine Wünsche rund um seine Beisetzung. Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, was mindestens in einer Bestattungverfügung enthalten sein sollte:

  • Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder ähnliche Formulierung
  • Ort und Datum
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Eingangsformel „Wünsche zu meiner Bestattung“ oder ähnlich
  • Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
  • Unterschrift

Darüber hinaus können Sie weitere Wünsche zu Trauerfeier, Hinweise auf eventuelle Sterbegeldversicherungen, eine Bestattungsvorsorge, die Grabstelle etc. formulieren.

Formulieren Sie Ihre Wünsche für Ihre dereinstige Beisetzung rechtzeitig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Bestattungsverfügung. Deshalb haben wir hier unseren Vordruck einer Bestattungsverfügung zum Download hinterlegt.

Falls Sie beim Ausfüllen unsere Unterstützung wünschen, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich. Sprechen Sie uns an: Telefonisch unter 0631 371150, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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Ansprechpartner:

Elke Siegfried

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Doris Germann

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