Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 12:06
So schwer uns diese Mitteilung fällt: Trauerfeiern finden bis auf weiteres nicht mehr statt!
So steht in der Allgemeinverfügung der Stadt Kaiserslautern zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17.03.2020: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.“
Aktuell wird in der einen oder anderen Gemeinde „noch ein Auge zugedrückt“ und wider besseren Wissens einiges geduldet: Hier sind zehn Personen noch geduldet, dort 15 aber nur unter freiem Himmel…
Die Verfügung der Stadt Kaiserslautern basiert auf einem Erlass des Landes Rheinland-Pfalz „zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“ und dort steht unmissverständlich: „6. Veranstaltungen sind zu untersagen. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig“
Eine Veranstaltung ist per Definition ein geplantes, zeitlich begrenztes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Und genau das ist bei einer Trauerfeier der Fall.
Gerade bei Trauerfeiern kommen auch ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zusammen; also gerade die, die es in Zeiten von Corona besonders zu schützen gilt.
Menschen die zu einer Trauerfeier kommen, kann man nicht schützen!
Keine Desinfektionsmittel, keine Atemmasken, keine Toilettendesinfektion können uns alle vor einer Infektion schützen.
Daher unser dringender Appell: Bleibt zu Hause!
Egal ob alt oder jung, gesund oder krank – einfach zuhause bleiben. Bitte.
Und auch wenn im Einzelfall eine „begleitete Beisetzung“ möglich sein mag, es ist keine Trauerfeier, kein Gottesdienst!
Niemand darf sich verpflichtet fühlen, in diesen Zeiten die letzte Ehre persönlich bei einer Trauerfeier erweisen zu wollen oder gar müssen.
Das mag für viele Menschen neu und fremd sein. Natürlich, es entspricht weder unserer Kultur noch unserer Erziehung. Aber trotzdem ist es in Zeiten von Covid-19 zum Schutz der Gemeinschaft und eines jeden selbst gebotenes Maß.
Und auch „einen Ermessensspielraum“ ausnutzen zu wollen ist keine Option!
Eine Veranstaltung ist eine Veranstaltung ist verboten!
Egal mit wievielten Personen, ob in einer Trauerhalle, unter freiem Himmel, am Grab oder im Wald. Keine Veranstaltung! Und der „Leichenschmaus“ fällt selbstredend auch aus.
Glaubt uns – das fällt auch uns nicht leicht.
Gerne helfen wir unseren Kunden bei der Planung, Organisation und Durchführung von einzigartigen Trauerfeiern. Ob in unserer eigenen Feierhalle oder einer Trauerhalle auf einem lokalen Friedhof. Und auch unser Café haben wir einst eingerichtet, um Gesellschaften einen passenden Rahmen für Veranstaltungen zu bieten.
Aber genau diese Veranstaltungen wird es vorerst nicht geben. Leider. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Und verzeiht bitte die für unsere Verhältnisse „reisserische“ Überschrift. Aber wir können es nicht deutlicher sagen und wollen hier auch nicht diskutieren, was wir leider jeden Tag erleben müssen…
Auf bald – Bleibt gesund.
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