Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:48
Mit einer Tierbestattung wollen viele Menschen liebevoll von ihrem Haustier Abschied nehmen und es würdig beerdigen. Denn der Tod des tierischen Begleiters ist oft ein schmerzhafter Verlust, da viele Menschen eine enge Beziehung zu ihren Haustieren haben.
Was passiert, wenn mein Haustier verstirbt?
Wenn ein Haustier verstorben ist, sollte zunächst entschieden werden, ob eine Tierbestattung gewünscht ist oder ob der Körper des Tieres meist direkt über den Tierarzt in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden soll. Es gibt verschiedene erlaubte Tierbestattungen in Deutschland. Was erlaubt und möglich ist, ist hierbei oftmals von der Größe des zu bestattenden Tieres abhängig.
Sollten Sie eine Tierbestattung wünschen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Die häufigste Art der Tierbestattung ist die Feuerbestattung. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer Erdbestattung, diese kann sowohl im eigenen Garten erfolgen als auch auf speziellen Tierfriedhöfen. Es gibt in Deutschland mittlerweile weit mehr als 100 Tierfriedhöfe.
Kann ich mein Haustier im Garten beerdigen?
Bei Tierbestattungen ist es durchaus üblich, die Tiere im eigenen Garten zu beerdigen, jedoch ist dies nur für Katzen, Hunde und andere Kleintiere erlaubt.
Zu beachten ist bei einer Bestattung im eigenen Garten, ob bestimmte Genehmigungen eingeholt werden müssen. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel Bremen dar, dort ist es allgemein verboten, Tiere im eigenen Garten zu beerdigen. Grund hierfür ist der Grundwasserstand. Verboten ist die Tierbestattung im eigenen Garten außerdem in Wasser- oder Naturschutzgebieten.
Sollten Sie diese Form der Tierbestattung wünschen, sollten Sie auf einige Regelungen achten. So sollte das Grab des Tieres etwa einen halben Meter tief sein und zudem zwei bis drei Meter von einem öffentlichen Gehweg entfernt liegen. Bei der eigentlichen Beisetzung des Tieres sollte dieses in etwas eingewickelt sein oder in einem kleinen Holzsarg liegen. Zu beachten gilt außerdem: Tiere, die an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sind, dürfen nicht im eigenen Garten beerdigt werden.
Möglichkeiten der Tierbestattung
Ein Haustier muss bei einer Tierbestattung nicht grundsätzlich verbrannt werden. Hierbei kommt es darauf an, welche Bestattungsart Sie für ihr Haustier wünschen.
Die Feuerbestattung ist die häufigste Art der Tierbestattungen in Deutschland. Hierbei wird ein Tier in einem Tierkrematorium eingeäschert. Anschließend gibt es zum einen die Möglichkeit, die Asche des Haustieres direkt beim Krematorium beisetzen zu lassen oder auf einem sogenannten Streubeet zu verstreuen. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Asche des Tieres nach der Einäscherung auch mit nach Hause nehmen. Dort können Sie diese dann im privaten Rahmen verstreuen oder in einer Urne aufbewahren.
Es gibt bei der Feuerbestattung die Möglichkeit, das Haustier in einer Einzeleinäscherung oder in einer Sammeleinäscherung zu kremieren. Bei einer Sammeleinäscherung wird das verstorbene Haustier zusammen mit anderen Haustieren eingeäschert, dies ist mit weniger Kosten und Aufwand verbunden. Jedoch ist es bei dieser Art der Bestattung nicht möglich, die Asche mitzunehmen. Bei einer Einzeleinäscherung kann der Besitzer des verstorbenen Haustieres auf Wunsch auch dabei sein.
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